Dolmetschen bei Amtshandlungen

Amtshandlungen, was ist das?
Zum Beispiel Taufe, Beerdigung, Konfirmation oder Hochzeit.

Am 1. Mai 2002 ist das Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden. Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die „barrierefreie Teilhabe“ eingeführt. Im Juli 2025 trat nun das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Die DAFEG (= Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge) hat bereits 2002 freiwillig eingeführt, was nun ab 2025 für die meisten Organisationen Pflicht wurde: Das Angebot „Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche“.

Dieses Angebot gilt für

  • Taufen
  • Konfirmationen,
  • Kirchliche Trauungen und
  • Kirchliche Bestattungen

in hörenden Gemeinden, an denen evangelische Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen etc.) Gründen teilnehmen. Auch die vorbereitenden Gespräche zählen dazu.


Wer kann einen Antrag stellen?

Taube Menschen, die Mitglied in einer evangelischen Gehörlosengemeinde sind. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie Ihre*n Gehörlosenpfarrer*in. Es gibt immer wieder Menschen, die gar nicht mehr wissen oder unsicher sind, ob sie überhaupt noch Kirchenmitglied sind. Wir können das gerne für Sie überprüfen. Fragen Sie einfach im Büro nach.


Wie kann der Antrag gestellt werden?

Das taube Gemeindeglied oder die Pfarrperson der hörenden Gemeinde, die die Amtshandlung durchführen wird, beantragt bei der*dem zuständigen Gehörlosenseelsorger*in eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in für die Amtshandlung.
Das Formular dafür kann auf der Seite der DAFEG heruntergeladen werden:
gsd.dafeg.de

Der*die Gehörlosenseelsorger*in organisiert den*die Dolmetscher*in.
Den Rest (inklusive Bezahlung) regelt die Gehörlosenseelsorge mit dem*der Dolmetscher*in direkt, so dass Sie sich darum keine Gedanken machen brauchen.

Bitte beachten Sie: Die DAFEG übernimmt die Kosten nur dann, wenn vorher ein Antrag gestellt wurde. Wer selbst eine*n Dolmetscher*in bestellt und hinterher die Rechnung an die DAFEG schickt, muss den*die Dolmetscher*in selbst bezahlen. Wer das Dolmetschen übernimmt, wird ebenfalls von der Gehörlosenseelsorge entschieden. Es darf aber ein Vorschlag mit eingereicht werden.