Unser Verein hat sich der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, dass die Organisationen einheitliche Angaben zu Satzung, Namen der Entscheidungsträger, Herkunft und Verwendung ihrer Mittel und Personalstruktur veröffentlichen. Dieser Selbstverpflichtung kommt der Evangelische Gemeindeverein der Gehörlosen in Berlin e.V., gegründet im Jahr 1927, hier nach. Unsere Anschrift lautet:
Evangelischer Gemeindeverein der Gehörlosen in Berlin e.V.
Schlossstraße 44a
12165 Berlin
Satzung und Leitbild
Das Leitbild ergibt sich aus § 2 der Satzung. Im Wortlaut:
„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
- kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung von 1977 durch die Förderung der Arbeit der Evangelischen Kirche mit Menschen, die sich mit der Gebärdensprachkultur identifizieren und in ihr leben
- gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung von 1977 durch die Unterstützung des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. und seiner Mitglieder im Bereich der Arbeit mit Menschen, die sich mit der Gebärdensprachkultur identifizieren und in ihr leben
- mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung von 1977 durch finanzielle Unterstützung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, die sich mit der Gebärdensprachkultur identifizieren und in ihr leben. Diese Personen müssen bedürftig im Sinne des § 53 der Abgabenordnung von 1977 sein.
Deshalb gelten folgende Regelungen:
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. Die Arbeit des Vereins geschieht selbstlos.
Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen, z. B. gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke, sondern nur die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke. Spenden und Einnahmen aus den einzelnen Zuwendungsarten werden getrennt erfasst und die entsprechenden Ausgaben durch getrennte Aufzeichnungen nachgewiesen.“
Die vollständige Satzung können Sie hier herunterladen:
Freistellungsbescheid
Hier auf unserer Internetseite, unterhalb dieses Textes, können Sie den aktuellen Freistellungsbescheid herunterladen sowie die Tätigkeitsberichte der letzten drei Jahre und die Namen und Funktionen der aktuellen Entscheidungsträger einsehen.
Der Vorstand ist wie folgt besetzt:
- Vorsitzender: Heinz Fleischhauer
- Schatzmeister: Gero Scholtz
- Geschäfts- und Schriftführer: Andreas Erdmann
Personalstruktur
Der Verein beschäftigt zurzeit eine Sozialberaterin für Gehörlose in Teilzeit mit 70 % der normalen Arbeitszeit sowie eine Projektleiterin für den „Willkommensraum Ukraine“, eine Gemeindehelferin und eine Geschäftsführungsassistenz mit einer jeweils geringfügigen Beschäftigung. Das Leitungsorgan des Vereins (der Vorstand) arbeitet ehrenamtlich.
Mittelherkunft
Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Wo unsere Gelder und andere Zuwendungen wie Spenden herkommen, können Sie unserem letzten Jahresabschluss entnehmen, wobei wir um Verständnis bitten, dass die Erstellung durch das Steuerbüro immer einige Jahre dauert:
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Evangelische Gemeindeverein ist Mitglied im „Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“.
Er hält Anteile an der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft „Oicokredit“´in Höhe von 25.000 €, das entspricht rund 0,005 % am Stammkapital von Oicokredit.
Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
Mieteinnahmen aus dem Haus in der Warschauer Straße 20 (Friedrichshain) und den Wohnungen in der Lindenstraße 90/91 (Kreuzberg), die hauptsächlich an Gehörlose vermietet sind. Diese betragen jeweils mehr als 10 % der jährlichen Gesamteinnahmen, stammen aber nicht von einer Personen, sondern von allen Mietern der Wohnungen gemeinsam.
