(Wieder-)Eintritt in die Kirche
Sie sind Gehörlose*r oder anderweitig gebärdensprachlich unterwegs und möchten in die evangelische Kirche eintreten? Was machen?
Es ist nicht schwierig, in die evangelische Kirche einzutreten.
Es gibt zuerst ein Gespräch mit einer gebärdensprachkompetenten Pfarrperson. Wer noch nicht getauft ist, wird als Erwachsene*r getauft. So ist die Person zukünftig Mitglied in der evangelischen Kirche.
Wer als Baby getauft wurde und später aus der Kirche ausgetreten ist, stellt einen Antrag bei der Gemeinde. Der Gemeindevorstand prüft und stimmt dem Antrag gegebenenfalls zu. Die Aufnahme in die Gemeinde geschieht dann in einem Abendmahlsgottesdienst: Wer dann zum Abendmahl geht, gehört wieder zur evangelischen Kirche.
Konvertieren
Vielleicht sind Sie auch schon in der Kirche, aber noch nicht evangelisch? Um unsere Gemeinde zu unterstützen und auch um bestimmte Ämter in unserer Gemeinde zu übernehmen, ist eine Zugehörigkeit zur evangelischen Gemeinde wichtig. Dann können Sie „konvertieren“ und damit von einer Konfession in die andere wechseln. Sprechen Sie uns dafür gerne an.
Die Zugehörigkeit ist auch für die Zuordnung der Finanzen, konkret der Kirchensteuer wichtig. Die evangelische Gemeinde hat Ausgaben für das Personal, zum Beispiel die Pfarrpersonen oder das Sekretarian, Mieten, Materialen etc. Aber nur wenn Sie in der evangelischen Kirche Mitglied sind, können Ihre Kirchensteuern auch zur Deckung dieser Ausgaben verwendet werden.
Wenn Sie das Gefühl haben, sie fühlen sich in der evangelischen Kirche eigentlich eher beheimatet, vor allem auch inhaltlich, oder wenn Sie Fragen dazu haben, dann hilft Ihnen ein Gespräch mit einer Pfarrperson sicherlich weiter. Wichtig ist, dass Sie jetzt Kontakt zu uns aufnehmen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Es gibt ein Gespräch über Kirche und Glaube und warum es sich für Sie jetzt richtig anfühlt (wieder) in die Kirche einzutreten.
